3. Baustelleneinrichtung

Die Zufahrt zum Baukörper und Haltemöglichkeiten für schwere Fahrzeuge (bis 38 TO), Kranstandplatz (evtl. geschotterte Baustraße erforderlich), Bauzaun, sowie Platz zum Lagern der Baustoffe ist vom Auftraggeber zu gewährleisten. Evtl. benötigte straßenverkehrsregelnde Maßnahmen oder Baustellenabsperrungen sind beim zuständigen Straßenverkehrsamt zu beantragen und vom Auftraggeber zu veranlassen. Der Auftraggeber stellt Baustrom (380V, 35A) und Bauwasser auf Anforderung zur Verfügung. Für die Entsorgung von Bauabfällen und Verpackungen stellt der Auftraggeber bei Baubeginn einen Container auf der Baustelle (Leerung nach Bedarf) auf.

Pab sorgt dafür, dass ein Autokran für die Aufstellung der Holztafelelemente zur Verfügung gestellt wird, sowie Gerüst und Bautoilette während der Bauzeit.

                                                                                                                                                                 

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