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27. Sonstiges
a) Änderungen durch behördliche Auflagen bedingt, sowie Änderungen und Verbesserungen, die den Wert und die Funktion nicht negativ beeinträchtigen, bleiben der AN vorbehalten.
b) Sämtliche von der AN erstellten Texte, Zeichnungen und Entwürfe sind geistiges Eigentum der Fa. Pab Passivhaus GmbH.
c) Sämtliche Anschlussfugen Wände / Decken / Dach der raumseitigen Gipsbauplatten müssen mit den Malerarbeiten in Eigenleistung dauerelastisch versiegelt werden. Sämtliche Verfugungen, auch im Sanitärsilikon- und Fliesenbereich, sind Wartungsfugen und regelmäßig bauseitig instand zu halten.
d) Schwundrisse in der Holzkonstruktion durch Trocknung sind technisch bedingt durch die kontrollierte Lüftung und stellen keinen Mangel dar. Dadurch evtl. auftretende Risse in den Fugen der Gipsbauplattenflächen sind unvermeidbar und müssen dauerelastisch versiegelt werden (Eigenleistung Malerarbeiten).
e) Sämtliche nicht aufgeführte Positionen sind nicht Vertragsbestandteil und werden von den Bauherren in Eigenleistung ausgeführt, wie z. B. Maler- und Bodenbelagsarbeiten, Feinspachtelung zum Tapezieren/Anstreichen der Gipskartonoberflächen, Nebengebäude, Außenanlagen etc..
f) Mit den Eigenleistungen kann erst begonnen werden nach mängelfreier Endabnahme aller vom AN zu erbringenden Leistungen, bzw. können Teilabnahmen nach Absprache mit Pab durchgeführt werden. Bei vorzeitigem Beginn der Eigenleistungen gelten die vorhergehenden Leistung der AN als abgenommen. Die Ausführungs- und Liefertermine für Eigenleistungen müssen mit der AN schriftlich abgestimmt werden, um einen reibungslosen Bauablauf zu gewährleisten. Bauseits zu vertretende Wartezeiten, oder sonstige Erschwernisse werden der AG in Rechnung gestellt.
g) Für die Inbetriebnahme der Haustechnik ist bauseits für die rechtzeitige Beantragung und Bereitstellung der Hausanschlüsse der Versorgungsunternehmen zu sorgen.
h) Bis zum Montagebeginn ist der evtl. vorhandene Kellerbereich/Baugrube vom AG ebenerdig aufzufüllen und ausreichend zu verdichten, um die Standsicherheit des Fassadengerüstes und des Autokranes zu gewährleisten. Zusatzgerüste unterhalb der Kellerdecke oder sonstige Erschwernisse werden mit Mehrkosten berechnet.
i) Mehrleistungen / Änderungen zum Bauvertrag werden im Stundenlohn abgerechnet zzgl. Materialkosten und evtl. anfallende Fahrtkosten.
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